Zusatzpauschale für die Nachsorge bei Hörgeräteversorgung beim Säugling bis zum Kind
741 Punkte
85.15 €
19 min Prüfzeit
Kapitel 20.3
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung beim Säugling, Kleinkind oder Kind
Obligater Leistungsinhalt
Ohrmikroskopie,
Kontrolle des Sitzes des Hörgerätes/der Hörgeräte,
Erfolgskontrolle mittels entwicklungs- und altersgerechter Audiometrieverfahren (Reflex-, Ablenk-, Spielaudiometrie bzw. sobald entwicklungsbedingt durchführbar Sprachaudiometrie mit geeignetem Kindersprachtestmaterial) unter Anwendung einer speziellen Kinderaudiometrieanlage, DIN EN 60645, mindestens Klasse 2, im Freifeld und, soweit indikativ geboten, im Störschall,
Kontrolle der Hörgerätefunktion, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker,
Einbeziehung und Beratung der Bezugsperson(en),
Untersuchung(en) ein- und/oder beidseitig,
Fakultativer Leistungsinhalt
Kontrolle und Dokumentation der Sprachentwicklung nach der Hörgeräteversorgung,
Kontrolle der Hörgerätehandhabung,
Kommunikation mit anderen Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten),
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
20340 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.