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EBM 20340

Zusatzpauschale für die Nachsorge bei Hörgeräteversorgung beim Säugling bis zum Kind

741 Punkte
85.15 €
19 min Prüfzeit
Kapitel 20.3
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung beim Säugling, Kleinkind oder Kind

Obligater Leistungsinhalt

  • Ohrmikroskopie,
  • Kontrolle des Sitzes des Hörgerätes/der Hörgeräte,
  • Erfolgskontrolle mittels entwicklungs- und altersgerechter Audiometrieverfahren (Reflex-, Ablenk-, Spielaudiometrie bzw. sobald entwicklungsbedingt durchführbar Sprachaudiometrie mit geeignetem Kindersprachtestmaterial) unter Anwendung einer speziellen Kinderaudiometrieanlage, DIN EN 60645, mindestens Klasse 2, im Freifeld und, soweit indikativ geboten, im Störschall,
  • Kontrolle der Hörgerätefunktion, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker,
  • Einbeziehung und Beratung der Bezugsperson(en),
  • Untersuchung(en) ein- und/oder beidseitig,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Kontrolle und Dokumentation der Sprachentwicklung nach der Hörgeräteversorgung,
  • Kontrolle der Hörgerätehandhabung,
  • Kommunikation mit anderen Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten),

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 20340 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Abrechnungshäufigkeit

1x in derselben Sitzung

Alterbegrenzung

bis 11 Jahre

Abrechenbar durch

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie

Ausschlüsse