Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der Untersuchung für bei der BKK versicherte Kinder im Alter von 7 bis 8 Jahren (U10) - i.R.d. HZV-Ergänzungsvertrages
Anmerkung
Der Zeitraum "im Alter von 7 bis 8 Jahren" bezieht sich auf das Alter des Kindes vom 7. Geburtstag bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres (Tag vor dem 9. Geburtstag).