Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) zanadio gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
01473 ist nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition
01473 ist im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.