Dokumentation gemäß Abschnitt D. II. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Fakultativer Leistungsinhalt
Beratung über weitergehende Maßnahmen,
Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie
Anmerkung
Erfolgt die Erstuntersuchung nicht durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, so muss der Patient im Falle eines auffälligen Befundes zur Zweituntersuchung an einen entsprechenden Facharzt weitergeleitet werden.
Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition
01745.