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EBM 01766

Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der oKFE-RL

288 Punkte
33.10 €
10 min Prüfzeit
Kapitel 1.7.3.2.2
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

Obligater Leistungsinhalt

  • Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) als konventionelle(r) Abstrich(e), von der Portio-Oberfläche und aus dem Zervixkanal

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Vergleichende Beurteilung bei vorliegendem Vorbefund,
  • Durchführung der zytologischen Untersuchung mittels Dünnschichtverfahren anstatt als konventioneller Abstrich,
  • Weiterführende immunzytochemische Untersuchungen

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01766 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Zytologie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungsposition 01766 ist nicht neben der Gebührenordnungsposition 08315, den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 32.3.8 bis 32.3.12 und den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 19 für Untersuchungsmaterial, das für die Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 oKFE-RL gewonnen wurde, berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01766 ist bei demselben Material nicht neben den Gebührenordnungspositionen 08315 und 19327 berechnungsfähig.

Alterbegrenzung

ab 20 Jahre

Abrechenbar durch

Frauenheilkunde, Pathologie, Neuropathologie, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Ausschlüsse