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EBM 03063

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für einen weiteren Patienten

122 Punkte
14.02 €
min Prüfzeit
Kapitel 3.2.1.2
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten - entfernungsunabhängig - für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, für einen weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder für Patienten im Rahmen der weiteren postoperativen Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition 31600 bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 der Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher nichtärztlicher Praxisassistent-Patienten-Kontakt,
  • Aufsuchen eines weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Familie) zum Zweck der Versorgung
    • in der Häuslichkeit
  • und/oder
    • in Alten- oder Pflegeheimen
  • und/oder
    • in anderen beschützenden Einrichtungen
und/oder
  • Aufsuchen eines Patienten zum Zweck der weiteren postoperativen Versorgung im Rahmen der Gebührenordnungsposition 31600 (ab dem 2. Besuch),
  • Dokumentation gemäß Nr. 5 der Präambel des Abschnitts 3.2.1.2,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 8 zum BMV-Ä,
  • In Anhang 1 Spalte VP aufgeführte Leistungen,

Anmerkung

Der mit dem gesonderten Aufsuchen beauftragte nichtärztliche Praxisassistent darf nur Leistungen erbringen, die vom Arzt im Einzelfall angeordnet worden sind.
Die Gebührenordnungsposition 03063 ist in begründetem Einzelfall neben Besuchen nach den Gebührenordnungspositionen 01410 bis 01413, 01415 und 01418 berechnungsfähig.

Abrechenbar durch

Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin

Ausschlüsse