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EBM 04231

Gespräch, Beratung und/oder Erörterung

128 Punkte
14.71 €
10 min Prüfzeit
Kapitel 4.2.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Gespräch, Beratung und/oder Erörterung (Abschnitte 4.4 und 4.5)

Obligater Leistungsinhalt

  • Dauer mindestens 10 Minuten,
  • mit einem Patienten
und/oder
  • einer Bezugsperson,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04231 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Die Gebührenordnungsposition 04231 ist nur für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, die die Voraussetzungen zur Berechnung von Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 4.4 oder 4.5 erfüllen, berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 04231 ist im Notfall und im organisierten Not(-fall)dienst nicht berechnungsfähig.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 04231 ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04231.

Abrechenbar durch

Kinderarzt (Hausarzt), Kinderarzt, Neuropädiatrie (Hausarzt), Neuropädiatrie, Neonatologie (Hausarzt), Neonatologie, Kinder-Pneumologie (Hausarzt), Kinder-Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin (Hausarzt), Kinder-Kardiologie (Hausarzt), Kinder-Kardiologie, Kinder-Hämatologie und Onkologie (Hausarzt), Kinder-Hämatologie und Onkologie