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EBM 04355

Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

184 Punkte
21.14 €
15 min Prüfzeit
Kapitel 4.2.4
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Dauer mindestens 15 Minuten,
  • Als Einzelsitzung,
  • Berücksichtigung krankheitsspezifischer, teilhabebezogener und prognostischer sowie entwicklungsabhängiger, familiendynamischer Faktoren,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Erhebung der bestehenden Befunde und/oder Erkenntnisse,
  • Befunderhebung(en) unter sozialpädiatrischen Kriterien zur (drohenden) Störung, körperlichen, psychischen oder psychosomatischen Erkrankung oder (drohenden) Behinderung oder bei Verdacht/Hinweisen auf Vernachlässigung und/oder Kindesmisshandlung:
    • Entwicklungsstand,
    • Intelligenz,
    • Körperlicher und neurologischer Befund,
    • Psychischer Befund,
    • Psychosozialer Hintergrund,
  • Prüfung der Anwendung ganzheitlicher Förder- und/oder Therapieverfahren,
  • Berücksichtigung der Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie,
  • Dokumentation unter Anwendung standardisierter Verfahren,
  • Anleitung der Bezugsperson(en),
  • Einleitung und/oder Koordination störungsspezifischer Maßnahmen,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04355 ist nur bei mindestens einer der im Folgenden genannten Erkrankungen berechnungsfähig: G25 Sonstige extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen, G31 Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert, G40 Epilepsie, G43 Migräne, G44.2 Spannungskopfschmerz, G80 Infantile Zerebralparese, F45.0 Somatisierungsstörung, F45.1 Undifferenzierte Somatisierungsstörung, F45.2 Hypochondrische Störung, F45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung, F45.4 Anhaltende Schmerzstörung, F45.8 Sonstige somatoforme Störungen, F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, F80-F89 Entwicklungsstörungen, F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, R27.8 Sonstige Koordinationsstörungen, T73 Schäden durch sonstigen Mangel sowie T74 Missbrauch von Personen.
Die Gebührenordnungsposition 04355 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 04355 ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04355.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Abrechenbar durch

Kinderarzt (Hausarzt), Kinderarzt, Neuropädiatrie (Hausarzt), Neuropädiatrie, Neonatologie (Hausarzt), Neonatologie, Kinder-Pneumologie (Hausarzt), Kinder-Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin (Hausarzt), Kinder-Kardiologie (Hausarzt), Kinder-Kardiologie, Kinder-Hämatologie und Onkologie (Hausarzt), Kinder-Hämatologie und Onkologie