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EBM 09227
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 09210 bis 09212
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 9.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 09210 bis 09212,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
09227
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
09210
09211
09212
Abrechenbar durch
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630