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EBM 09227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 09210 bis 09212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 9.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 09210 bis 09212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 09227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie

Ausschlüsse