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EBM 10227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 10210 bis 10212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 10.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 10210 bis 10212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 10227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Geschlechtskrankheiten und Dermatologie

Ausschlüsse