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EBM 10227
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 10210 bis 10212
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 10.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 10210 bis 10212,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
10227
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
10210
10211
10212
Abrechenbar durch
Geschlechtskrankheiten und Dermatologie
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630