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EBM 14217

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 14210 bis 14211

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 14.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 14210 und 14211,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 14217 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Ausschlüsse