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EBM 14217
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 14210 bis 14211
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 14.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
14210
und
14211
,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
14217
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
14210
14211
Abrechenbar durch
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630