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EBM 18227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 18210 bis 18212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 18.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 18210 bis 18212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 18227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Orthopädie, Chirurgie (Rheumatologie)

Ausschlüsse