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EBM 20227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20210 bis 20212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 20.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20210 bis 20212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 20227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Phoniatrie

Ausschlüsse