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EBM 20227
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20210 bis 20212
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 20.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20210 bis 20212,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
20227
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
20210
20211
20212
Abrechenbar durch
Phoniatrie
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630