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EBM 21227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212

6 Punkte
0.69 €
min Prüfzeit
Kapitel 21.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 21227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Forensische Psychiatrie

Ausschlüsse