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EBM 22219
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 22.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
22219
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
22210
22211
22212
Abrechenbar durch
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630