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EBM 22219

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 22.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 22219 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin

Ausschlüsse