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EBM 23214

Grundpauschale Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche

293 Punkte
33.67 €
16 min Prüfzeit
Kapitel 23.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Grundpauschale für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche sowie ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten gemäß der ersten Anmerkung

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä,
  • Bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei Therapien, die vor dem vollendeten 21. Lebensjahr begonnen wurden,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen,
  • Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600,
  • Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601,
  • Beratung und Behandlung bis zu 10 Minuten Dauer,
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,
  • Intensive Beratung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen bzw. schulischen Auswirkungen und deren Bewältigung,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 23214 ist nur von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ärztlichen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche sowie ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 oder 4, § 4 Abs. 2 oder 4 oder § 5 Abs. 2 der Psychotherapie-Vereinbarung erfüllen und über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen, berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Abrechenbar durch

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut