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EBM 27227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 27210 bis 27212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 27.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 27210 bis 27212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 27227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Physikalische und Rehabilitative Medizin

Ausschlüsse