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EBM 27227
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 27210 bis 27212
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 27.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 27210 bis 27212,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
27227
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
27210
27211
27212
Abrechenbar durch
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630