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EBM 37500

Eingangssprechstunde

236 Punkte
27.12 €
16 min Prüfzeit
Kapitel 37.5
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Eingangssprechstunde

Obligater Leistungsinhalt

  • Prüfung der Voraussetzungen nach § 2 der KSVPsych-RL zur Teilnahme an der Versorgung nach dieser Richtlinie,
  • Beratung und/oder Erörterung,
  • Einzelbehandlung,
  • Dauer mindestens 15 Minuten,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Verweis auf Möglichkeiten und Hilfeangebote von Einrichtungen außerhalb des SGB V,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37500 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 35151 und 37500 ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in der Gebührenordnungsposition 35151 angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 37500.

Abrechnungshäufigkeit

4x im Krankheitsfall

Alterbegrenzung

ab 18 Jahre

Abrechenbar durch

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychotherapeutisch tätiger Arzt, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Forensische Psychiatrie