Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung,
Dauer mindestens 15 Minuten,
Fakultativer Leistungsinhalt
Verweis auf Möglichkeiten und Hilfeangebote von Einrichtungen außerhalb des SGB V,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
37510 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Abrechnungshäufigkeit
4x im Krankheitsfall
Alterbegrenzung
ab 18 Jahre
Abrechenbar durch
Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Forensische Psychiatrie