Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung
Obligater Leistungsinhalt
Dauer mindestens 10 Minuten,
Einzelbehandlung,
Fakultativer Leistungsinhalt
Syndrombezogene therapeutische Intervention,
Krisenintervention,
Anleitung der Bezugsperson(en),
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
51030 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß § 5 Abs. 4 ASV-RL entsprechend.