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EBM 01753

Abklärungsdiagnostik I im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennung-Programms

847 Punkte
97.33 €
20 min Prüfzeit
Kapitel 1.7.3.1
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Abklärungsdiagnostik I gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)

Obligater Leistungsinhalt

  • Abklärungsdiagnostik gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Durchführung einer Stanzbiopsie unter Ultraschallkontrolle,
  • Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle

Anmerkung

Entgegen der Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 01753 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von MRT-Untersuchungen verfügt.
Der Vertragsarzt, der gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, die Gebührenordnungsposition 01753 zu berechnen, kann die Gebührenordnungsposition 01755 nicht veranlassen.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01753 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) voraus, welche nicht gleichzeitig für die Gebührenordnungsposition 01754 erteilt werden kann.
Die Gebührenordnungsposition 01753 ist nur durch den programmverantwortlichen Arzt berechnungsfähig.

Abrechenbar durch

Frauenheilkunde, Radiologie, Strahlentherapie, Neuroradiologie, Kinderradiologie, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Ausschlüsse