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EBM 01754

Abklärungsdiagnostik II im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennung-Programms

593 Punkte
68.14 €
16 min Prüfzeit
Kapitel 1.7.3.1
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Abklärungsdiagnostik II gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)

Obligater Leistungsinhalt

  • Abklärungsdiagnostik gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Durchführung einer Stanzbiopsie unter Ultraschallkontrolle

Anmerkung

Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 01754 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von MRT-Untersuchungen und Stanzbiopsien verfügt.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01754 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) voraus, welche nicht gleichzeitig für die Gebührenordnungsposition 01753 erteilt werden kann.
Die Gebührenordnungsposition 01754 ist nur durch den programmverantwortlichen Arzt berechnungsfähig.

Abrechenbar durch

Frauenheilkunde, Radiologie, Strahlentherapie, Neuroradiologie, Kinderradiologie, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Ausschlüsse