Abklärungsdiagnostik II im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennung-Programms
593 Punkte
68.14 €
16 min Prüfzeit
Kapitel 1.7.3.1
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Abklärungsdiagnostik II gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)
Obligater Leistungsinhalt
Abklärungsdiagnostik gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)
Fakultativer Leistungsinhalt
Durchführung einer Stanzbiopsie unter Ultraschallkontrolle
Anmerkung
Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition
01754 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von MRT-Untersuchungen und Stanzbiopsien verfügt.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
01754 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) voraus, welche nicht gleichzeitig für die Gebührenordnungsposition
01753 erteilt werden kann.
Die Gebührenordnungsposition
01754 ist nur durch den programmverantwortlichen Arzt berechnungsfähig.
Abrechenbar durch
Frauenheilkunde, Radiologie, Strahlentherapie, Neuroradiologie, Kinderradiologie, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin