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EBM 01771

Zuschlag bei der Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie

418 Punkte
48.03 €
12 min Prüfzeit
Kapitel 1.7.4
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01770 bei der Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage I a der Mutterschafts-Richtlinie

Obligater Leistungsinhalt

  • Ultraschalluntersuchung(en) im 2. Trimenon nach Anlage I a der Mutterschafts-Richtlinie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie,
  • Bilddokumentation(en),
  • Beratungen,
  • Dokumentation im Mutterpass,

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01771 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Die Gebührenordnungsposition 01771 ist einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig. Bei Mehrlingen ist die Gebührenordnungsposition 01771 entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 33043 und 33044 sind im Behandlungsfall neben der Gebührenordnungsposition 01771 nur einmal und mit Begründung berechnungsfähig und nur, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde. Als Begründung für die Nebeneinanderberechnung ist der ICD-10-Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall
1x in der Schwangerschaft

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Frauenheilkunde, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Ausschlüsse