Die Gebührenordnungsposition
33044 ist im Behandlungsfall neben den Gebührenordnungspositionen
01770 und
01771 nur einmal und mit Begründung berechnungsfähig und nur, sofern die Leistung nicht am Embryo oder Fötus durchgeführt wurde. Als Begründung für die Nebeneinanderberechnung ist der ICD-10-Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben.
Die Gebührenordnungsposition
33044 ist im Behandlungsfall neben den Gebührenordnungspositionen
01772 und
01773 nur einmal und mit Begründung berechnungsfähig. Als Begründung für die Nebeneinanderberechnung ist der ICD-10-Kode mit Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit anzugeben.