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EBM 03003R

Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr

139.7 Punkte
16.05 €
11 min Prüfzeit
Kapitel 3.2.1.1
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Alterbegrenzung

ab 18 Jahre bis 53 Jahre

Abrechenbar durch

Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin