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EBM 01511

Ambulante Betreuung mehr als 4 Stunden

872 Punkte
100.21 €
6 min Prüfzeit
Kapitel 1.5
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung

Obligater Leistungsinhalt

  • Beobachtung und Betreuung eines Kranken mit konsumierender Erkrankung (fortgeschrittenes Malignom, HIV-Erkrankung im Stadium AIDS) in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigen Arzt gemäß §§ 31, 31a Ärzte-ZV unter parenteraler intravasaler Behandlung mittels Kathetersystem
und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigen Arzt gemäß §§ 31, 31a Ärzte-ZV unter parenteraler intravasaler Behandlung mit Zytostatika und/oder monoklonalen Antikörpern und/oder einer Enzymersatztherapie bei Morbus Pompe gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation
und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines kachektischen Patienten mit konsumierender Erkrankung während enteraler Ernährung über eine Magensonde oder Gastrostomie (PEG) in einer Praxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigen Arzt gemäß §§ 31, 31a Ärzte-ZV
und/oder
  • Beobachtung und Betreuung einer Patientin, bei der ein i.v.-Zugang angelegt ist, am Tag der Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme, entsprechend der Gebührenordnungspositionen 08537 oder 08637
und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einer Punktion an Niere, Leber, Milz oder Pankreas
und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V unter intravenöser Infusionstherapie mit hochdosierten Immunglobulinen (IVIG) zur Behandlung von Patienten mit neurologischen Autoimmunerkrankungen (multifokale motorische Neuropathie und chronisch inflammatorische Polyneuropathie)

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Infusion(en)

Anmerkung

Für die Behandlung mit monoklonalen Antikörpern ist nur die Gebührenordnungsposition 01510 berechnungsfähig, in begründeten Ausnahmefällen unter Angabe des Präparates und der Infusionsdauer sind die Gebührenordnungspositionen 01511 oder 01512 berechnungsfähig.
Für die Behandlung mit Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe sind nur die Gebührenordnungspositionen 01510 und 01511 berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 01510 bis 01512 sind zur Behandlung von Patienten mit neurologischen Autoimmunerkrankungen (multifokale motorische Neuropathie und chronisch inflammatorische Polyneuropathie) nur berechnungsfähig, sofern aufgrund der hohen Einzeldosierung eine Infusionsdauer von über 2 Stunden erreicht wird. Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen bei diesen Indikationen setzt die Angabe der Einzeldosierung, des Körpergewichts des Patienten und der Infusions- und Überwachungsdauer voraus.

Abrechenbar durch

Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Kinderchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie, Geschlechtskrankheiten und Dermatologie, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädie, Chirurgie (Rheumatologie), Urologie, Strahlentherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Sonstige, Angiologie, Geriatrie, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie