Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme
77 Punkte
8.85 €
min Prüfzeit
Kapitel 3.2.1.1
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen
01100,
01101,
01411,
01412 oder
01415,
Fakultativer Leistungsinhalt
In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,
Anmerkung
Die Versichertenpauschale nach der Nr.
03030 ist im belegärztlich-stationären Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
Erfolgt im Behandlungsfall lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten unvorhergesehen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen
01100,
01101,
01411,
01412 oder
01415, so ist anstelle der Versichertenpauschale
03000 die Versichertenpauschale
03030 zu berechnen.