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EBM 03010
Zuschlag TSS-Terminvermittlung
Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 3.2.1.1
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition
03000
für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1 oder 4.3.10.2,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
03010
kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Arztgruppenfall
Benötigte Gebührennummern
03000
03001
03002
03003
03004
03005
Abrechenbar durch
Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin
Ausschlüsse
im Arztgruppenfall
01710