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EBM 01710

Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung

Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 1.7.1
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zusatzpauschale für die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern aufgrund einer TSS-Vermittlung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01710 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Die Gebührenordnungsposition 01710 ist nicht berechnungsfähig, wenn der vermittelte Patient bei der die Früherkennungsuntersuchung durchführenden Arztgruppe derselben Praxis in demselben Quartal bereits behandelt wurde.
Die Gebührenordnungsposition 01710 ist am Behandlungstag nicht neben einer Versicherten- oder Grundpauschale berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Arztgruppenfall

Abrechenbar durch

Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Kinderarzt (Hausarzt), Kinderarzt, Neuropädiatrie (Hausarzt), Neuropädiatrie, Neonatologie (Hausarzt), Neonatologie, Kinder-Pneumologie (Hausarzt), Kinder-Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin (Hausarzt), Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie, Kinder-Kardiologie (Hausarzt), Kinder-Kardiologie, Kinder-Hämatologie und Onkologie (Hausarzt), Kinder-Hämatologie und Onkologie, Orthopädie, Chirurgie (Rheumatologie), Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin