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EBM 04356

Zuschlag für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung

193 Punkte
22.18 €
15 min Prüfzeit
Kapitel 4.2.4
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
und/oder
  • Persönlicher Kontakt des Arztes zu einer Bezugsperson,
  • Erhebung und/oder Monitoring von lokalisierten oder übergreifenden motorischen, kognitiven, emotionellen und/oder organbedingten Einschränkungen und/oder Auffälligkeiten,
  • Beratung zu weiterführenden Maßnahmen,
  • Dauer mindestens 15 Minuten,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Erstellung eines (interdisziplinären) Therapieplanes,
  • Koordination der Heilmittelversorgung und der Schnittstelle zum Sozialpädiatrischen Zentrum,
  • Untersuchung und Beratung zur Indikationsstellung einer Überweisung an ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder eine vergleichbare Einrichtung,
  • Einleitung/Überwachung medikamentöser Therapiemaßnahmen,
  • Dokumentation unter Anwendung standardisierter Verfahren,
  • Informationen zu entsprechenden helfenden Institutionen und/oder Personen,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04356 ist nur bei mindestens einer der im Folgenden genannten Erkrankungen berechnungsfähig: G25 Sonstige extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen, G31 Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert, G40 Epilepsie, G43 Migräne, G44.2 Spannungskopfschmerz, G80 Infantile Zerebralparese, F45.0 Somatisierungsstörung, F45.1 Undifferenzierte Somatisierungsstörung, F45.2 Hypochondrische Störung, F45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung, F45.4 Anhaltende Schmerzstörung, F45.8 Sonstige somatoforme Störungen, F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, F80-F89 Entwicklungsstörungen, F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, R27.8 Sonstige Koordinationsstörungen, T73 Schäden durch sonstigen Mangel sowie T74 Missbrauch von Personen.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 04356 ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04356.

Abrechnungshäufigkeit

3x im Krankheitsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Kinderarzt (Hausarzt), Kinderarzt, Neuropädiatrie (Hausarzt), Neuropädiatrie, Neonatologie (Hausarzt), Neonatologie, Kinder-Pneumologie (Hausarzt), Kinder-Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin (Hausarzt), Kinder-Kardiologie (Hausarzt), Kinder-Kardiologie, Kinder-Hämatologie und Onkologie (Hausarzt), Kinder-Hämatologie und Onkologie