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EBM 05227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212

3 Punkte
0.34 €
min Prüfzeit
Kapitel 5.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Anästhesiologie