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EBM 05228

Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall

Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 5.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Arztgruppenfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Anästhesiologie