Arzt-Dashboard Website

EBM 06227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 06210 bis 06212

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 6.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 06210 bis 06212,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 06227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Augenheilkunde

Ausschlüsse