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EBM 06227
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 06210 bis 06212
2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 6.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 06210 bis 06212,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
06227
wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
06210
06211
06212
Abrechenbar durch
Augenheilkunde
Ausschlüsse
im Behandlungsfall
01630