Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
Punkte
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min Prüfzeit
Kapitel 8.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 08210 bis 08212 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
08228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Arztgruppenfall
Benötigte Gebührennummern
Abrechenbar durch
Frauenheilkunde, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin