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EBM 13297

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.1
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13297 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Angiologie, Kardiologie