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EBM 13675

Zusatzpauschale Krebsbehandlung

191 Punkte
21.95 €
13 min Prüfzeit
Kapitel 13.3.7
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zusatzpauschale Behandlung und/oder Betreuung eines Patienten mit einer gesicherten    onkologischen Erkrankung bei laufender onkologischer Therapie oder Betreuung im Rahmen der Nachsorge 

Obligater Leistungsinhalt

  • Behandlung und/oder Betreuung eines Patienten mit einer laboratoriumsmedizinisch oder histologisch/zytologisch gesicherten onkologischen Erkrankung,
  • Fortlaufende Beratung zum Umgang mit der onkologischen Erkrankung,
  • Verlaufskontrolle und Dokumentation des Therapieerfolges,
  • Erstellung, Überprüfung und Anpassung eines die onkologische Erkrankung begleitenden spezifischen Therapiekonzeptes unter Berücksichtigung individueller Faktoren,
  • Kontrolle und/oder Behandlung ggf. auftretender therapiebedingter Nebenwirkungen,
  • Planung und Koordination der komplementären Arznei-, Heil- und Hilfsmittelversorgung unter besonderer Berücksichtigung der gesicherten onkologischen Erkrankung,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Anleitung und Führung der Bezugs- und Betreuungsperson(en),
  • Fortlaufende Überprüfung des häuslichen, familiären und sozialen Umfelds im Hinblick auf die Grunderkrankung,
  • Konsiliarische Erörterung/Fachliche Beratung und regelmäßiger Informationsaustausch mit dem onkologisch verantwortlichen Arzt sowie mit weiteren mitbehandelnden Ärzten,
  • Überprüfung und Koordination supportiver Maßnahmen,
  • Einleitung und/oder Koordination der psychosozialen Betreuung des Patienten und seiner Familie und/oder Bezugs- und Betreuungsperson(en),
  • Ggf. Hinzuziehung komplementärer Dienste bzw. häuslicher Krankenpflege,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13675 ist nur bei mindestens einer der im Folgenden genannten Erkrankungen berechnungsfähig: Bösartige Neubildungen der Trachea, der Bronchien, der Lunge, des Thymus, des Herzens, des Mediastinums und der Pleura C33-C38, der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakalen Organe mehrere Teilbereiche überlappend C39.8, bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter Lokalisation des Atmungssystems C39.9 - bösartige Neubildungen des mesothelialen Gewebes (Pleura) C45.0 sowie bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter Lokalisation Thorax C76.1, sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen C77-C80.
Die Gebührenordnungsposition 13675 ist bei laufender medikamentöser, im Sinne einer systemischen Chemotherapie mit z. B. zytostatischen Substanzen, operativer und/oder strahlentherapeutischer Behandlung und/oder bei Betreuung im Rahmen der Nachsorge bis höchstens 2 Jahre nach Beendigung einer medikamentösen, operativen und/oder strahlentherapeutischen Behandlung eines Patienten mit gesicherter onkologischer Erkrankung berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 13675 ist im Behandlungsfall nicht neben Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516 und 86520 gemäß Anhang 2 der "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Abrechenbar durch

Chirurgie, Kinderchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Pneumologie, Sonstige