Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
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Kapitel 15.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 15210 bis 15212 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
15228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.