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EBM 16228

Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall

Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 16.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 16210 bis 16212 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 16228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Arztgruppenfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Neurologie, Neurochirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie

Ausschlüsse