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EBM 20228

Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall

Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 20.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20210 bis 20212 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 20228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Arztgruppenfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Phoniatrie

Ausschlüsse