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EBM 20338

Hörgeräteversorgung beim Säugling, Kleinkind oder Kind

1449 Punkte
166.51 €
44 min Prüfzeit
Kapitel 20.3
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten beim Säugling, Kleinkind oder Kind bei Schwerhörigkeit gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V

Obligater Leistungsinhalt

  • Ohrmikroskopie,
  • Stapediusreflex- und Impedanzmessung,
  • Tonschwellenaudiometrie sobald entwicklungsbedingt durchführbar,
  • Entwicklungs- und altersgerechte Audiometrieverfahren (Reflex-, Ablenk-, Spielaudiometrie bzw. sobald entwicklungsbedingt durchführbar Sprachaudiometrie mit geeignetem Kindersprachtestmaterial) unter Anwendung einer speziellen Kinderaudiometrieanlage, DIN EN 60645, mindestens Klasse 2,
  • Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle sobald entwicklungsbedingt durchführbar,
  • Erhebung und Dokumentation des Sprachentwicklungsstandes vor der Hörgeräteversorgung sobald entwicklungsbedingt durchführbar,
  • Dokumentation,
  • Einbeziehung und Beratung der Bezugsperson(en),
  • Beratung über die altersgerechten gerätetechnischen Versorgungsmöglichkeiten,
  • Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten,
  • Untersuchung(en) ein- und/oder beidseitig,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Kommunikation mit anderen Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten),
  • Kommunikation mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker,

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 20338 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Krankheitsfall

Alterbegrenzung

bis 11 Jahre

Abrechenbar durch

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie