Hörgeräteversorgung beim Säugling, Kleinkind oder Kind
1449 Punkte
166.51 €
44 min Prüfzeit
Kapitel 20.3
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten beim Säugling, Kleinkind oder Kind bei Schwerhörigkeit gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
Entwicklungs- und altersgerechte Audiometrieverfahren (Reflex-, Ablenk-, Spielaudiometrie bzw. sobald entwicklungsbedingt durchführbar Sprachaudiometrie mit geeignetem Kindersprachtestmaterial) unter Anwendung einer speziellen Kinderaudiometrieanlage, DIN EN 60645, mindestens Klasse 2,
Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle sobald entwicklungsbedingt durchführbar,
Erhebung und Dokumentation des Sprachentwicklungsstandes vor der Hörgeräteversorgung sobald entwicklungsbedingt durchführbar,
Dokumentation,
Einbeziehung und Beratung der Bezugsperson(en),
Beratung über die altersgerechten gerätetechnischen Versorgungsmöglichkeiten,
Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten,
Untersuchung(en) ein- und/oder beidseitig,
Fakultativer Leistungsinhalt
Kommunikation mit anderen Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten),
Kommunikation mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker,
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
20338 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.