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EBM 20365

Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik

75 Punkte
8.62 €
4 min Prüfzeit
Kapitel 20.3
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik Typ II bis V

Obligater Leistungsinhalt

  • Ohrmikroskopie,
  • Pflege und Reinigung des Gehörganges und/oder Mittelohres,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Einbringen von Medikamenten,
  • Tympanoskopie,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 20365 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 09365 und/oder 20365 sind in Summe höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 20365 ist nur in einem Zeitraum von 28 Tagen nach stationärer operativer Behandlung berechnungsfähig. Das Datum der Entlassung ist auf dem Behandlungsschein anzugeben.

Abrechnungshäufigkeit

1x am Behandlungstag

Abrechenbar durch

Phoniatrie