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EBM 21237

Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall

Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 21.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21213 bis 21215 für Fachärzte für Nervenheilkunde und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 21237 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Arztgruppenfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Ausschlüsse