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EBM 22221

Psychosomatisches Gespräch, Behandlung

154 Punkte
17.70 €
11 min Prüfzeit
Kapitel 22.3
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Psychosomatisches Gespräch, psychosomatisch-medizinische Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung)

Obligater Leistungsinhalt

  • Vertiefte Exploration mit differentialdiagnostischer Einordnung eines psychosomatisch und/oder psychopathologisch definierten Krankheitsbildes,
  • Einbeziehung psychosozialer Gesichtspunkte,
  • Dauer mindestens 10 Minuten,
  • Als Einzelbehandlung,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Syndrombezogene therapeutische Intervention,
  • Instruktion der Bezugsperson(en),

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 22221 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212 und 22221 ist eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 22221.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 22221 ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 22221.

Abrechenbar durch

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin