Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
Punkte
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min Prüfzeit
Kapitel 22.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
22228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Arztgruppenfall
Benötigte Gebührennummern
Abrechenbar durch
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin