Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall bei gutartiger Erkrankung
322 Punkte
37.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 25.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition
25210 bei gutartiger Erkrankung für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
25228 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.