Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall bei bösartiger Erkrankung
1041 Punkte
119.63 €
min Prüfzeit
Kapitel 25.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition
25211 bei bösartiger Erkrankung oder bei raumfordernden Prozessen des zentralen Nervensystems für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
25229 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.