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EBM 30431
Zuschlag bei Durchführung der Lichttherapie als Photochemotherapie (PUVA)
31 Punkte
3.56 €
1 min Prüfzeit
Kapitel 30.4
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag
zu der Gebührenordnungsposition
30430
bei Durchführung der Phototherapie als Photochemotherapie (z. B. PUVA)
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
30431
ist nicht bei Anwendung der selektiven UVA1-Therapie berechnungsfähig.
Benötigte Gebührennummern
30430
Abrechenbar durch
Geschlechtskrankheiten und Dermatologie
Ausschlüsse
in derselben Sitzung
30300
30301
am Behandlungstag
10350