Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
33012,
33040,
33041 und
33081 für
optische Führungshilfe
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
33091 im Zusammenhang mit der Durchführung der perkutanen Biopsie entsprechend der Gebührenordnungsposition
02344 ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.