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EBM 13298

Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall

Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.1
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13298 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Arztgruppenfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Angiologie, Kardiologie