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EBM 13347

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342

3 Punkte
0.34 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13347 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Endokrinologie und Diabetologie